Rechtsprechung
BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abfallrechtliche Planfeststellung - Anfechtungsklage - Nachbarliche Klagebefugnis - Drittschützende Vorschrift - Nachbarliche Auswirkungen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 21.03.1980 - 17 K 1820/79
- BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83
- BVerwG, 27.07.1983 - 7 B 35.83
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1577 (Ls.)
- NVwZ 1984, 374
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32). - BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91
Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …
So wird die Ansicht vertreten, daß bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen nach §§ 7 ff. AbfG die Vorschriften der §§ 26 Abs. 2, 34 Abs. 2 WHG mit ihren strengen Anforderungen an das Lagern oder Ablagern potentiell wassergefährdender Stoffe keine strikte Geltung beanspruchen können, sondern der Gewässerschutz lediglich ein Abwägungsposten im Rahmen der Prüfung ist, ob von dem beabsichtigten Vorhaben Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfG) zu erwarten sind (…vgl. etwa Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 2 AbfG Rnr. 16;… Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 5. Aufl. 1989, § 26 Rnr. 15 m.w.N.; siehe auch den Beschluß des Senats vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 421.22 AbfG Nr. 14). - OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer …
Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z. B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
- VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749
Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft
Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32). - VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21
Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …
Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30. - VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem …
Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten; …
Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32). - VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21
Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …
Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1990 - 7 A 50/85
Altdeponie; Erweiterung der Sonderabfalldeponie; Sonderabfalldeponie; …
"Zu erwarten" im gesetzlichen Sinne sind Beeinträchtigungen nur, wenn sie "nach allgemeiner Lebenserfahrung und anerkannten fachlichen Regeln wahrscheinlich und ihrer Natur nach annähernd voraussehbar sind" (BVerwG, Beschl. v. 13.5. 1983 - 7 B 35.83 -, DÖV 1983, S. 1011). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 20 D 85/09
Klage gegen den "Schwarzen Kegel" auf der Zentraldeponie Leppe in Lindlar …
vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, DÖV 1983, 1011 (zu § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG). - OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97
Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für …
Rechtsprechung
BVerwG, 27.07.1983 - 7 B 35.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 21.03.1980 - 17 K 1820/79
- BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83
- BVerwG, 27.07.1983 - 7 B 35.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.02.1983 - 7 B 21.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung einer Deponie für …
Auszug aus BVerwG, 27.07.1983 - 7 B 35.83
"Diese Frage ist jedoch - wie der Senat bereits in seinem der Klägerin bekannten Beschluß vom 10. Februar 1983 (BVerwG 7 B 21.83) im einzelnen näher dargelegt hat - nach Wortlaut und Systematik der §§ 6 und 8 AbfG ohne weiteres zu bejahen; sie rechtfertigt demgemäß nicht die Zulassung der Revision.".
Rechtsprechung
OVG Berlin, 03.02.1984 - 7 B 35.83 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 03.02.1984 - 7 B 35.83
- BVerwG, 21.01.1986 - 5 B 41.84